Die Unterbringung von medizinisch indizierten Begleitpersonen, z.B. bei schweren Einschränkungen (nicht AHB) ist in unserer Klinik in begrenztem Umfang möglich, mit Verpflegung in unserem Haus. Mehr Informationen erhalten Sie unter Begleitpersonen/Gäste.
Wenn Sie mit der Bahn anreisen, fahren Sie von Pforzheim Hbf mit dem Bus Linie 743 nach Schömberg. Wenn uns Ihre Ankunftszeit bekannt ist, werden Sie von unserem klinikeigenen Bus abgeholt.
Die Klinik verfügt über einen großen Parkplatz. Das Abstellen von Wohnmobilen ist leider nicht möglich.
Ja, Sie können mitgebrachte Fahrräder im Abstellraum (Garageninnenhof) abstellen. Dort befindet sich auch die Ladestation für E-Bikes.
Ja, es gibt eine Ladestation für Elektroautos sowie für E-Bikes.
Sonntag bis Donnerstag ist die Klinik von 6:00 - 22:30 Uhr geöffnet.
Freitag und Samstag ist die Klinik von 6:00 - 24:00 Uhr geöffnet.
Ja. Es gibt täglich vegetarische Menüs zur Auswahl. Wenn Sie eine vegane Verpflegung wünschen, dann sagen Sie uns gern Bescheid.
Ihr Zimmer verfügt über ein nicht kostenpflichtiges Fernsehgerät. Das Mitbringen eines eigenen Fernsehgerätes ist nicht gestattet.
Waschmaschinen, Trockner und Bügeleisen finden Sie im Erdgeschoss und Obergeschoss im Haupthaus (Räume E 102, OG 302) und im 1. UG von Haus II (Raum U1.05). Die Bezahlung erfolgt im gleichen Raum an einem Kassenautomat.
Die Abreise kann frühestens um 06:30 Uhr erfolgen. Bis spätestens 08:00 Uhr sollten Sie Ihr Zimmer geräumt haben.
Reisen Sie bitte möglichst bis 12:00 Uhr an. Sollten Sie erst nach 14:00 Uhr anreisen, informieren Sie uns bitte.
In Ausnahmefällen ist eine Beurlaubung in Absprache mit der ärztlichen Leitung der Rehabilitationsklinik möglich. Wenn eine schwere Erkrankung eines oder einer Angehörigen, der oder die im selben Haushalt lebt, vorliegt, bei Niederkunft von Ehefrau oder Lebenspartnerin und bei Tod des Ehe- oder Lebenspartners, eines Kindes oder eines Elternteils.
Die Dauer der Beurlaubung kann tageweise, längstens für 3 Tage genehmigt werden. Die Reha-Leistung gilt für diese Zeit nicht als unterbrochen. Voraussetzung ist die Fortsetzung der Leistungen im Anschluss an die Beurlaubung.