Deutsche Rentenversicherung

Zuarbeiter*in in der Verwaltung

Auf einem Blick

  • Ort: Schömberg
  • Bewerbungsfrist: 19.September 2026
  • Eintrittsdatum: zum nächstmöglichen Zeitpunkt
  • Beschäftigung: Teilzeit, Minijob befristet
  • Vergütung: Entgeltgruppe 6 TV EntgO-DRV
  • Ausschreibungsnr.: 17-24-17-2026

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Vorteile

  • 30 Urlaubstage bei 5-Tage-Woche

  • Bezahlung nach Tarifvertrag

  • Betriebliche Altersvorsorge (VBL)

  • Jahressonderzahlungen

Tätigkeitsbereich

Im Nordschwarzwald nahe Pforzheim gelegen, behandeln wir 244 stationäre Rehabilitand*innen mit Krankheiten der Bewegungsorgane sowie des Atmungs- und Kreislaufsystems einschließlich AHB in beiden Indikationen (Orthopädie und Pneumologie). Wir sind ein innovatives Reha-Zentrum mit regelmäßiger Beteiligung an Forschungsprojekten.Es wartet auf Sie ein sicherer Arbeitsplatz mit anspruchsvollen und interessanten Aufgaben. Interessante berufliche Entwicklungen und eine gute Work-Life-Balance machen uns zu einem lebendigen und attraktiven Reha-Zentrum mit vielen Spielräumen für eigenes Engagement.

Der traditionsreiche, heilklimatische Kurort Schömberg liegt im nördlichen Schwarzwald auf einem Hochtal zwischen den Flüssen Enz und Nagold in 650 bis 730 Meter Höhe. Es bestehen gute Verkehrsanbindungen nach Pforzheim, Karlsruhe und Stuttgart .

Ihre Aufgaben

  • Sie wirken mit beim Bearbeiten von Angelegenheiten der Finanzbuchhaltung (zum Beispiel beim Vorkontieren von Belegen bei leichten Sachverhalten und dem Buchen von Belegen).

  • Sie führen schwierigere Bürotätigkeiten aus.

    Die Tätigkeit erfordert den regelmäßigen Umgang mit dem PC (z. B. Word, Excel).

Wir erwarten

  • Sie verfügen über eine abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren oder eine gleichwertige Qualifikation (zum Beispiel Steuerfachangestellte*r).

Wir bieten

  • Leistungsgerechte Bezahlung nach Tarif
  • Planbare Perspektiven durch sicheren Arbeitsplatz
  • Verlässliche Dienstpläne und Urlaubsplanung
  • Eine zusätzliche Altersversorgung
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement

Hinweis
Wir möchten darauf hinweisen, dass in unseren Reha-Zentren für Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialwesen die Masernschutzimpfung verpflichtend ist.
Menschen mit einer Schwerbehinderung oder ihnen Gleichgestellte im Sinne von § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Begrüßt werden Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten.

weitere Informationen

Bewerber*innen, die sich in der engeren Auswahl befinden, werden zu einem Gespräch eingeladen.

Kontakt

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